Als Wagenmeister stellen Sie durch Untersuchungen vor jeder Zugfahrt den technisch einwandfreien Zustand der Güterwagen und die ordnungsgemäße Sicherung der Ladung nach geltendem Regelwerk im Zugverband fest und übernehmen damit eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe im täglichen Bahnbetrieb.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • körperliche Eignung gem. DGUV G25
  • mind. Hauptschulabschluss
  • Für die Zusatzqualifikation Rangierbegleiter ist die geistige und körperliche Eignung gem. Ril VDV 714 nachzuweisen.

 Die Ausbildung umfasst u.a.

  • Einführung in die technische Behandlung von Güterwagen
  • Ladeeinheiten im Betrieb
  • Behandlung schadhafter Güterwagen
  • Transportanlagen und Transportmitteleinsatz
  • Bremsprobeberechtigter G in Theorie und Praxis
  • Kombinierter Verkehr (Z7)

Ausbildung

Die Ausbildung beträgt ca. 6 Monate. In der Ausbildung sind Module enthalten, die im Rahmen von fachpraktischen Unterrichten und Praktika in Praktikumsbetrieben weiter vertieft werden.

Die Ausbildung wird mit einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung durch einen zertifizierten Prüfer abgeschlossen.

Für die Module Bremsprobeberechtigter G und Rangierbegleiter wird eine schriftliche und mündliche Teilprüfung erfolgen.

Förderung 

Eine Förderung durch die zuständige Agentur für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften und weiteren Trägern ist möglich.